Energie & Mobilität
Solarenergie, Wärme und Mobilität im geplanten Quartier
Für das geplante Wohnquartier in Erfurt-Gispersleben werden Solarstrom, Speicher, Wärme, Warmwasser und gemeinschaftliche Fahrzeuge (Carsharing) als gemeinsames Versorgungskonzept geplant. Zielwerte und Tarifmodell sind noch technisch und wirtschaftlich zu prüfen.

Auf einen Blick
Geplantes Energie- und Mobilitätskonzept
Solarenergie im Wohnquartier
für mehr Eigenversorgung.
Referenz: Solarversorgte Mehrfamilienhäuser in SchwarzenbergBericht der Freien Presse vom 30.09.2026 Ähnliches Konzept mit Pauschalmiete und hoher Autarkie – hier ein Beispiel aus der Praxis.
Praxisbeispiel ansehen
Das Video liegt bei YouTube. Wir laden es erst, wenn Sie es möchten. Dann werden Daten wie Ihre IP-Adresse an Google übertragen, auch in die USA. Details stehen in der Datenschutzerklärung.
Dr.-Ing. Marco Kelle ist Geschäftsführer der PlanKonzept GmbH und Experte für Senioren- und Sozialimmobilien. An der Bauhaus-Universität Weimar ist er Dozent, unter anderem zum Thema Sozialimmobilien.
Passendes Video ansehen: Dr.-Ing. Marco Kelle über das Konzept von Timo Leukefeld auf LinkedIn Zum Artikel:Infrarotheizung und Flatrate-Miete – Chemnitzer Vermieter startet neues Nebenkosten-ModellDrei viergeschossige Wohnbaukörper mit jeweils drei Vollgeschossen und einem zurückgesetzten Staffelgeschoss rahmen den begrünten Innenhof. Im Norden schließt ein eingeschossiger Flachbau mit Rezeption, Verwaltung, Hausmeisterbereich und Anlieferungslager den Hof ab. Südlich der Wohnanlage ist eine offene, zweigeschossige Quartiersgarage mit 60 Stellplätzen – 30 je Geschoss – vorgesehen, darunter 14 Plätze für gemeinschaftlich nutzbare Elektroautos. Die übrigen Plätze sind für private Fahrzeuge, Gäste und Dienste vorgesehen. Die konkrete Aufteilung und der Stellplatzbedarf werden im weiteren Planungsverlauf geprüft.
Ein privater Stellplatz soll nicht automatisch Bestandteil des Wohnungskaufpreises sein. Bewohnerinnen und Bewohner können ihn bei Bedarf über eine separate Nutzungsvereinbarung nutzen. Das vorgesehene Nutzungsentgelt beträgt derzeit 1.200 € pro Jahr (100 € pro Monat). Die Nutzung soll während der Wohnzeit beendet und der Stellplatz zurückgegeben werden können, wenn er nicht mehr benötigt wird. Die Einzelheiten, insbesondere Kündigungsfristen und Verfügbarkeit, sind noch festzulegen.
Das Garagendach sowie geeignete Süd-, Ost- und Westseiten sollen Solarstrom erzeugen. Überschlägig sind dort 190–250 kWp installierbare PV-Leistung denkbar. Abstand zum Wohngebäude, Winterverschattung, Nutzbarkeit der Fassaden und der Nettoertrag gegenüber den bisher gedachten Carports müssen noch maßstäblich und mit Wetterdaten geprüft werden. Eine neue Autarkiequote für diese Variante liegt nicht vor. Gebäude- und Energiekonzept herunterladen
Der nächste Schritt: Energiebedarf genau berechnen
Voraussetzung ist eine erste konkrete Gebäudeplanung mit Grundrissen, Wohnungsgrößen und Wohnungsmix, Geschossigkeit, Gebäudeformen, Dachformen und Ausrichtung sowie den geltenden planungsrechtlichen Vorgaben. Auf dieser Grundlage sollen zunächst der Leistungsumfang festgelegt und ein Angebot erstellt werden.
Planungsziel des Energetischen Kompasses sind mindestens 50 % reale Eigenversorgung im Jahresverlauf – zeitlich abgestimmt auf Erzeugung und Verbrauch, nicht nur bilanziell berechnet. Das ist ein Ziel, kein bereits nachgewiesener Wert. Eine stündliche Berechnung von Erzeugung und Verbrauch soll unter anderem PV, Batteriespeicher, Warmwasser, Infrarotheizung und weitere Verbraucher sowie den verbleibenden Strombezug, insbesondere im Winter, untersuchen und wirtschaftlich bewerten.
Elektro-Boiler in den Wohnungen sollen Warmwasser bereiten und gleichzeitig als Wärmespeicher dienen: Ein Energiemanagement könnte PV-Überschüsse gezielt zur Warmwasserbereitung nutzen. Die dezentrale Lösung kann Zirkulationsverluste vermeiden, die zentrale Trinkwarmwasserhygiene vereinfachen und die Versorgung je Wohnung unabhängiger machen. Technische Auslegung und Wirtschaftlichkeit sind noch zu prüfen.
Nach Beauftragung umfasst die Untersuchung des Grundstücks unter anderem drohnengestützte Verschattungserfassung, die Prüfung solar nutzbarer Dach- und Fassadenflächen sowie möglicher Blendwirkungen. Energy-Sharing- und Reststrommodelle mit den Stadtwerken können anschließend anhand der ermittelten Überschüsse und Fehlmengen bewertet werden. Eine wissenschaftliche Begleitung sollte konkrete Untersuchungsfragen haben. Diese Schritte sind noch nicht beauftragt.
Wirtschaftlichkeit von Anfang an mitplanen
Rendite beginnt beim Konzept.
Bei hohen Finanzierungskosten und begrenzten Spielräumen bei Baukosten und Mieten wird entscheidend, welche Kosten und Erträge das Gebäude über seinen Lebenszyklus prägt. #DeinLebensRaum prüft deshalb Energie, Gebäudetechnik, Wohnkosten und Finanzierung als zusammenhängendes Konzept.
Technik passend auslegen
Photovoltaik, Speicher, Infrarotheizung, dezentrale Warmwasserbereitung und Energiemanagement sollen gemeinsam geplant werden. Verglichen werden sollen Investition, Wartung und Erneuerungsbedarf gegenüber geeigneten Alternativen.
Gesamtkosten sichtbar machen
Die Planung soll den erwarteten Netzbezug, selbst genutzten Solarstrom, Speicherbetrieb sowie Energie-, Wartungs- und Instandhaltungskosten abbilden. So lässt sich auch die monatliche Gesamtbelastung für Bewohnerinnen und Bewohner beurteilen.
Energieversorgung zusammen planen
Eine Energiepauschale oder Energieflatrate und Energy Sharing mit dem Umfeld sind mögliche Prüfmodelle. Sie kommen nur infrage, wenn technische, wirtschaftliche, rechtliche und vertragliche Prüfung ein tragfähiges Modell ergibt.
Investoren früh einbeziehen
Belastbare Szenarien zu Baukosten, Betrieb und Erträgen können die Gespräche mit potenziellen Investoren strukturieren. Beteiligungs- oder Forward-Deal-Modelle wären erst danach und projektbezogen zu prüfen.
Varianten nachvollziehbar vergleichen
Der Energetische Kompass soll technische Varianten, Eigenversorgung und Winterbezug mit Investitions- und Betriebskosten verbinden. Grundlage dafür sind eine konkretisierte Gebäudeplanung und eine dynamische Simulation; beides steht noch aus.
Bezahlbarkeit und Tragfähigkeit zusammen denken
Eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung muss sowohl für den Betrieb und mögliche Investoren nachvollziehbar sein als auch bezahlbare Wohnkosten unterstützen. Einsparungen, Rendite und Autarkie sind bislang nicht nachgewiesen und werden nicht versprochen.
Fördermöglichkeiten · Stand November 2026
Förderwege für Energie & altersgerechtes Wohnen.
Für #DeinLebensRaum kommen vor allem zinsverbilligte Bundesdarlehen infrage. Ob die geplante Technik und das konkrete Finanzierungsmodell förderfähig sind, muss in der weiteren Planung fachlich und mit der Hausbank geprüft werden.
- Klimafreundlicher NeubauKfW 298
- Für frei finanzierte Mietwohnungen und Projektträger. Bis zu 100.000 € je Wohneinheit, bei Effizienzhaus 40 mit QNG bis zu 150.000 €. Voraussetzung sind unter anderem der Effizienzstandard und niedrige CO₂-Emissionen über den Gebäudelebenszyklus; fossile Wärmeerzeuger sind ausgeschlossen. Das ist ein zinsverbilligter Kredit, kein Zuschuss.
- QNG und altersgerechtes Wohnen
- QNG-PLUS verbindet die Klimaförderung mit Anforderungen an besuchsgeeignete Wohnungen und Gemeinschaftsflächen. Bei Neubauten mit mehr als fünf Wohnungen müssen mindestens 80 % der Einheiten und Gemeinschaftsflächen sieben von acht entsprechenden Kriterien erfüllen. Das Siegel bedeutet nicht automatisch, dass alle Wohnungen rollstuhlgerecht sind.
- Klimafreundlicher Neubau im NiedrigpreissegmentKfW 296
- Zusätzlich prüfbarer Kredit bis zu 100.000 € je Wohnung. Er setzt unter anderem mindestens Effizienzhaus 55, niedrige Lebenszyklus-Emissionen, flächeneffiziente Grundrisse und Kosten unter den jeweiligen Grenzwerten voraus. Die kompakteren Wohnungen könnten geprüft werden; Förderfähigkeit ist offen.
- Photovoltaik und SpeicherKfW 270
- Darlehen für PV auf Dach und Fassade, Batteriespeicher sowie zugehörige Planung und Installation. Das Programm ist für Anlagen mit zumindest teilweiser Einspeisung ins öffentliche Netz geeignet.
- PV mit hohem EigenverbrauchKfW 293
- Für Unternehmen kann die Klimaschutzoffensive eine Alternative sein, wenn mindestens 50 % des erzeugten Stroms am Unternehmensstandort genutzt werden und die Programmvoraussetzungen erfüllt sind. Stromlieferung, Eigentum und Betrieb der Anlage müssen dafür passend strukturiert sein.
- Thüringer Landesförderung
- Laut ThEGA gibt es derzeit keine landesweite Zuschussförderung für PV-Anlagen oder Batteriespeicher; das frühere Solar-Invest-Programm ist eingestellt. Die Thüringer Wohnungsbauförderung 2026 fördert soziale Wohnungsbauvorhaben und passt daher voraussichtlich nicht zu einem frei finanzierten Projekt.
- Abgrenzung
- KfW 159 für Barriereabbau gilt für Maßnahmen an bestehenden Gebäuden, nicht als Neubauförderung. Die Heizungsförderung für Unternehmen (KfW 459) betrifft den Austausch von Heizungen in bestehenden Wohngebäuden. Für die geplante Infrarotheizung im Neubau gibt es keine eigenständige Förderung; maßgeblich bleibt, ob die Gesamtplanung die Anforderungen des Neubauprogramms erfüllt.
Quellen und Förderbedingungen
- KfW: Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297/298)
- Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude: Anforderungen und Barrierefreiheit
- KfW: Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (296)
- KfW: Erneuerbare Energien – Standard (270)
- KfW: Klimaschutzoffensive für Unternehmen (293)
- ThEGA: Förderung und Finanzierung von Photovoltaik in Thüringen
- Thüringer Aufbaubank: Wohnungsbauförderrichtlinie 2026
- KfW: Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)
- KfW: Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (459)
Förderbedingungen und verfügbare Mittel können sich ändern. Die genannten Beträge sind Programmobergrenzen, keine Förderzusage. Förderanträge sind in der Regel vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
